Einverständniserklärung

1. Benutzung der Reitanlage
Mit der Benutzung bzw. mit dem Besuch der Anlage des URFV Allhartsberg
willigt der Anlagenbenutzer/Besucher – ggf. in Vertretung für sein
minderjähriges Kind – ein, dass Fotos von ihm durch den URFV Allhartsberg
sowie von vom Verein beauftragten Fotografen angefertigt werden und diese
Fotos für Dokumentations-, Informations- und Werbezwecke zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Wiedergabe,
insbesondere in Broschüren, Flyern, Büchern, Katalogen sowie im Internet,
verwendet werden.
2. Wettbewerbe
Mit der Teilnahme an einem auf der Anlage des URFV Allhartsberg
stattfindenden Bewerb bzw. mit dem Besuch eines Bewerbes willigt der
Teilnehmer/Besucher – ggf. in Vertretung für sein minderjähriges Kind – ein,
dass Fotos, die bei diesen Veranstaltungen durch den URFV Allhartsberg und
von vom Verein beauftragten Fotografen angefertigt werden, für Dokumentations-, Informations- und Werbezwecke zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Ausstellung und öffentliche Wiedergabe, insbesondere in
Broschüren, Flyern, Büchern, Katalogen sowie im Internet, verwendet werden.
Die Einwilligung des Anlagenbenutzers/Teilnehmers/Besuchers umfasst ebenso
die Digitalisierung, die elektronische Bearbeitung und das Retuschieren der
Aufnahmen sowie die Verwendung der Bilder für Montagen.
Der Anlagenbenutzer/Teilnehmer/Besucher – ggf. in Vertretung für sein
minderjähriges Kind – genehmigt hiermit die Weitergabe der Foto- und
Filmaufnahmen an Dritte für die vorstehend genannten Zwecke und verzichtet
auf jegliche Vergütungsansprüche.
Diese Einwilligungserklärung gilt ab der Anmeldung zu einer Veranstaltung, ab
Benutzung der Reitanlage oder ab Besuch der Reitanlage.
Sollte der Anlagenbenutzer/Teilnehmer/Besucher dieser Einwilligung binnen
einer Woche schriftlich widersprechen, gilt dies als Widerruf der Zustimmung
zur Veröffentlichung und Nutzung der betreffenden Fotos, wodurch diese von
der Veranstalter-Homepage entfernt werden.
Weiters stimmt der Anlagenbenutzer/Teilnehmer/Besucher der Zusendung von
Newslettern durch den Veranstalter zu, sofern er seine E-Mail-Daten bekannt gegeben hat.